Die Unternehmen des Ausbildungsverbundes stellen Lehrlinge in den entsprechenden Ausbildungsberufen ein und schließen mit der Ausbildungsgesellschaft einen Vertrag über die Zusammenarbeit bis zur Abschlussprüfung ab.
Darin wird fixiert, welche berufspraktischen Aufgaben der Ausbildung vom einstellenden Unternehmen durchgeführt werden und welche Ausbildungsinhalte der Ausbildungsverbund übernimmt - das kann die gesamte Ausbildungszeit oder einzelne Module betreffen.
Durch die materiellen und personellen Bedingungen sichert die Ausbildungsgesellschaft für die vereinbarten Ausbildungsinhalte auch die fachliche Eignung des Ausbildungsbetriebes nach § 27 Abs. 2 BBiG ab.