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Anlagenmechaniker
Neues Berufsbild nach BGBl S. 1502 vom 13. Juli 2004
Berufliche Qualifikationen:
- Planen der Aufgaben unter Einbeziehung der Prozessdaten, der technischen Dokumentation und Regelwerke
- Fertigen von Bauteilen, Baugruppen und Anlagen
- Inspizieren, Warten und Instandsetzen von Anlageteilen
- Einrichten und Umrüsten von technischen Systemen
- Führen von Einzel- und Gruppengesprächen zur Auftragsabstimmung, zur Absicherung der Prozesssicherheit, zur Qualitätsabsicherung sowie zur Übergabe und Dokumentation des Auftrages
- Durchführen von Instandhaltungsarbeiten an Anlagen, Maschinen und Geräten
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Arbeitsbereich: |
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Rohrnetze, Pumpwerke und weitere versorgungstechnische Anlagen
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Einstellungsbetriebe: |
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Ver- und Entsorgungsunternehmen Industriebetriebe
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Ausbildung: |
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Duale Ausbildung im Betrieb und einer Berufsschule des Territoriums; Überbetriebliche Ausbildung im Ausbildungsverbund in der AWM |
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Ausbildungsdauer: |
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3 ½ Jahre |
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Voraussetzungen: |
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Gute Kenntnisse in naturwissenschaftlichen Fächern, technisches Verständnis, handwerkliche Geschicklichkeit, körperliche Belastbarkeit
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Schulabschluss: |
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Realschule
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Aufstiegs- und Fort- bildungsmöglichkeiten: |
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Vorarbeiter, Meister, Techniker |
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