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Anlagenmechaniker

Neues Berufsbild nach BGBl S. 1502 vom 13. Juli 2004

Berufliche Qualifikationen:

  • Planen der Aufgaben unter Einbeziehung der Prozessdaten, der technischen Dokumentation und Regelwerke
  • Fertigen von Bauteilen, Baugruppen und Anlagen
  • Inspizieren, Warten und Instandsetzen von Anlageteilen
  • Einrichten und Umrüsten von technischen Systemen
  • Führen von Einzel- und Gruppengesprächen zur Auftragsabstimmung, zur Absicherung der Prozesssicherheit, zur Qualitätsabsicherung sowie zur Übergabe und Dokumentation des Auftrages
  • Durchführen von Instandhaltungsarbeiten an Anlagen, Maschinen und Geräten

Arbeitsbereich:

 

Rohrnetze, Pumpwerke und weitere versorgungstechnische Anlagen

 

Einstellungsbetriebe:

 

Ver- und Entsorgungsunternehmen
Industriebetriebe

 

Ausbildung:

 

Duale Ausbildung im Betrieb und einer Berufsschule des Territoriums; Überbetriebliche Ausbildung im Ausbildungsverbund in der AWM
 

Ausbildungsdauer:

 

3 ½ Jahre
 

Voraussetzungen:

 

Gute Kenntnisse in naturwissenschaftlichen Fächern, technisches Verständnis, handwerkliche Geschicklichkeit, körperliche Belastbarkeit

Schulabschluss:

 

Realschule

Aufstiegs- und Fort-
bildungsmöglichkeiten
:

 

Vorarbeiter, Meister, Techniker

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